| Haftpflichtversicherung bei Vermögensschaden |
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| Geschrieben von Anja | |
| Thursday, 19. February 2009 | |
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Haftpflichtversicherung bei Vermögensschaden
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Organen juristischer Personen wird nach ihrem Ursprung vereinfacht auch D&O-Versicherung genannt (direcotors´ and officers´liability insurance). Diese Versicherungsform bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Vermögensschäden, denn die vielfältigen und gravierenden Haftungsrisiken von Entscheidungs- und Aufsichtsgremien bedrohen nicht nur das Privatvermögen der Manager, sondern auch das Firmenvermögen von Kapitalgesellschaften. Abwehr und Entschädigung: Wie jede andere Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung beinhaltet die D&OVersicherung zwei Elemente: · Rechtsschutzfunktion: Prüfung der Haftpflichtfrage und Abwehr unberechtigter Ansprüche. · Zahlungsfunktion: Übernahme der Entschädigungsleistung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
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| Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 25. February 2009 ) |
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