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Haftpflichtversicherung bei Vermögensschaden PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Anja   
Thursday, 19. February 2009

Haftpflichtversicherung bei Vermögensschaden

 

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Organen juristischer Personen wird nach ihrem Ursprung vereinfacht auch D&O-Versicherung genannt (direcotors´ and officers´liability insurance).

Diese Versicherungsform bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Vermögensschäden, denn die vielfältigen und gravierenden Haftungsrisiken von Entscheidungs- und Aufsichtsgremien bedrohen nicht nur das Privatvermögen

der Manager, sondern auch das Firmenvermögen von Kapitalgesellschaften.

 

Abwehr und Entschädigung:

Wie jede andere Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung beinhaltet die D&OVersicherung zwei Elemente:

·         Rechtsschutzfunktion: Prüfung der Haftpflichtfrage und Abwehr unberechtigter Ansprüche.

·         Zahlungsfunktion: Übernahme der Entschädigungsleistung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.

 

Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 25. February 2009 )
 
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